Humanismus

 

Humanistische Einstellungen:

 

Wir zählen uns zu den Weltanschauungsgemeinschaften in der Tradition der europäischen Aufklärung und artikulieren die Interessen und Rechte von Konfessionslosen. Dieses Selbstverständnis beruht auf der Lebensauffassung des weltlichen Humanismus:

Der weltliche Humanismus ist ein diesseits orientiertes, ethisch
begründetes Lebenskonzept.

Danach haben alle Menschen das Recht und die Verantwortung, ihr individuelles Leben selbst zu bestimmen. Ausgehend von der humanistischen Lebensauffassung fördern wir den konstruktiven und friedlichen Austausch von Ideen. Wir kritisieren jeden Dogmatismus und vertreten keine absoluten Wahrheiten.

Die Wissenschaften sind für den Humanismus ein unverzichtbares Hilfsmittel. Sie beruhen auf menschlichen Erfahrungen, auf der Überprüfbarkeit ihrer Aussagen und auf der kritischen Beurteilung ihrer praktischen Konsequenzen. Da Wissenschaft selten wertfrei und ohne Eigeninteresse benutzt wird, müssen die Forschung und die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse an ethische Kriterien geknüpft werden. Humanistinnen und Humanisten gehen davon aus, daß in der Natur eine „göttliche“ Kraft nicht wissenschaftlich nachweisbar ist. Menschen sind Teil der Natur und müssen daher Verantwortung für die Erhaltung der Arten und für die Bewahrung der ökologischen Lebensgrundlagen übernehmen, die z.B. durch die Bevölkerungsexplosion und durch das vorherrschende Wirtschaftssystem bedroht sind. Die Menschen haben die Freiheit, zwischen verschiedenen Lebensauffassungen zu wählen.

Humanismus setzt die Fähigkeit zu selbstbestimmter ethischer und moralischer Entscheidung voraus. Selbstbestimmung bedeutet die Entfaltung persönlicher Freiheit in sozialer Verantwortung. Zur Selbstbestimmung gehört ebenso das Bewußtsein der Grenzen menschlicher Erkenntnis. Selbstverantwortung und Solidarität der Menschen untereinander machen die Verwirklichung der Menschenrechte zu einem Schwerpunkt humanistischer Praxis. Humanistinnen und Humanisten erfahren die Vielfalt der menschlichen Lebensformen als Bereicherung. Deshalb wenden sie sich gegen jede Diskriminierung auf Grund von ethnischer Abstammung, Geschlechtszugehörigkeit, nationaler oder sozialer Herkunft sowie auf Grund religiös-weltanschaulicher Bindungen oder des sexuellen Verhaltens.

Diese Vielfalt und die Toleranz ist Ausdruck von Freiheit in einer Gesellschaft. Krieg, Produktion von Massenvernichtungsmitteln und Waffenhandel sind Ausdruck inhumaner und irrationaler Verhaltensweisen. Dauerhafter Frieden ist dagegen ein zentrales Ziel des Humanismus. Eine ideologisch-religiöse Hilfestellung für Armeen, etwa durch Militärseelsorge, steht im Widerspruch zu humanistischen Ideen. Die humanistische Lebensauffassung begründet die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Emanzipation von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. Die fortdauernde Herrschaft der Männer über die Frauen läßt sich mit einer humanistischen Weltanschauung nicht verbinden. Sterben und Tod sind Teilaspekte des Lebens, die weder zu verdrängen noch zu idealisieren sind. Wir treten ein für das Selbstbestimmungsrecht des Individuums auch in der letzten Lebensphase, was das Recht auf den eigenen Tod einschließt. Die Bereitschaft zur Verständigung ist die Grundlage, das Miteinander auf der Erde zu garantieren. Humanistische Lebensauffassung ist gekennzeichnet von Toleranz gegenüber allen Menschen, anderen Denk- und Lebensauffassungen und zu Religionen. Toleranz trifft dabei ihrerseits auf Grenzen, wenn Menschenrechte verletzt bzw. wenn Positionen der Intoleranz vertreten werden.

Humanistische Vereinigungen arbeiten international an der Verwirklichung der Menschenrechte. Ihre Vorstellung eines Zusammenlebens auf unserem Planeten liegt in menschenwürdigen Lebensverhältnissen, demokratischen Freiheiten und in der uneingeschränkten Selbstbestimmung für alle Menschen. In den Menschenrechten ist die Gleichberechtigung aller Religionen und Weltanschauungen verankert. Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet den Staat, trotz des Hinweises auf die „Verantwortung vor Gott“ in der Präambel, zu religiös-weltanschaulicher Neutralität. Es schließt theoretisch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse aus.

Die gesellschaftliche Realität sieht anders aus. Durch die Übernahme von Ausnahmeklauseln aus vordemokratischen Zeiten in die Verfassung und Sondervereinbarungen mit dem Staat haben sich die Kirchen in Deutschland Privilegien gesichert, die weltweit einmalig sind. Daher tritt der Bund für Geistesfreiheit für folgende Forderungen zur Verwirklichung einer echten Trennung von Staat und Kirche ein: Der Status der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist abzuschaffen; für sie hat, wie auch für alle anderen Vereinigungen, das Vereinsrecht zu gelten. Die Kirchensteuer ist nichts anderes als ein Mitgliedsbeitrag. Dessen Einzug ist nicht Sache des Staates, sondern des betroffenen Verbands. Daher ist der staatliche Kirchensteuereinzug durch ein kircheninternes Verfahren zu ersetzen. Religiöse Unterweisung ist alleinige Angelegenheit der Glaubensgmeinschaften. Religionsunterricht ist daher aus dem staatlichen Schulwesen auszugliedern. Die Priester- und Theologenausbildung ist nicht Sache des Staates; daher sind die theologischen Fakultäten der Universitäten in kircheneigene und kirchlich finanzierte Ausbildungsstätten umzuwandeln. Alle Staatsleistungen an die Kirchen (z.B. aufgrund der Säkularisierung in früheren Jahrhunderten) sind einzustellen. Durch die bisherigen Zahlungen des Staates ist die von der Verfassung vorgesehene Ablösung bereits geleistet. Die noch gültigen Konkordate und Staatskirchenverträge (z.B. das Hitler-Konkordat von 1933) sind zu kündigen. Ihre Inhalte sind, soweit erforderlich, durch Gesetz oder Übergangsvereinbarung zu regeln. Sakrale Symbole sind in staatlichen Einrichtungen ebensowenig angebracht wie religiöse Kulthandlungen bei staatlichen Veranstaltungen. Die Seelsorge in Militär, Grenzschutz, Polizei und Justizvollzug ist keine staatliche, sondern eine Angelegenheit der jeweiligen Religionsgemeinschaft, die auch die Finanzierung zu übernehmen hat. Bildung, Krankenpflege und soziale Versorgung sind öffentliche Aufgaben.

Die öffentliche Hand muß daher eine ausreichende Zahl von weltanschaulich neutralen Einrichtungen betreiben. Staatliche Zuschüsse an Einrichtungen freier Träger sind von der Gewährleistung der Grundrechte für alle Beteiligten abhängig zu machen. Auch bei kirchlichen Trägern muß das allgemeine Arbeits- und Sozialrecht gelten. Das Darstellungsrecht der Kirchen in den öffentlichen Medien ist dem anderer gesellschaftlicher Gruppen gleichzustellen. Steuerfreiheit und gebührenrechtliche Privilegien der Religionsgemeinschaften sind abzuschaffen. Die beitragspflichtige Mitgliedschaft in Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wird — unabhängig von früher vollzogenen religionsinternen Ritualen — durch eine persönliche Beitrittserklärung nach Erreichen der Religionsmündigkeit (Vollendung des 14. Lebensjahrs) erworben. Der Austritt erfolgt durch einfache schriftliche Erklärung gegenüber der betroffenen Organisation.

Diese Ziele sind umso begründeter, als über ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland konfessionsfrei ist und weite Teile der Kirchenmitglieder nur aus Gewohnheit (noch) in den Kirchen Mitglied bleiben, nicht aber aus Überzeugung. Angesichts der fortschreitenden Säkularisierung kann von Volkskirchen, die die Mehrheit der Bürger repräsentieren, nicht mehr gesprochen werden.

 

 

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