Von Privilegien, Krieg
und Missbrauch

Warum streiten sich so viele Menschen wegen ihrer religiösen Überzeugungen? Warum haben die Kirchen hierzulande so viele Privilegien? Richtig, das erzeugt Unbehagen und man hat eigentlich immer zu wenig Informationen, um die Lage zu bewerten. 

Der Einwand, dass es nicht die Religionen sind, die für Kriege sorgen, sondern Menschen, die diese Religionen für ihre Interessen missbrauchen, hilft kaum weiter! Es geht also nicht um Glaube, sondern um Macht durch Glauben.

Im Folgenden einige Beispiele, die zeigen, was Unbehagen hervorruft. Neben den kriegerischen Auseinandersetzungen existieren zahllose andere Gründe, die für Wut und Verärgerung sorgen. 

Gegenstand ReligionAnmerkungen
Bürgerkriege, kriegsähnliche Konflikte, weltweit
Christentum, Judentum, Islam
„Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ 1948
Christentum, Islam

Der Vatikan hat bis heute nicht ratifiziert (kein UNO-Mitglied). Ostblock, Südafrika und Saudi-Arabien enthaltend. Kairoer Erklärung der Menschenrechte nur mit Scharia

Lobbyismus
Christentum

Die Kirchen wehren sich gegen die Einstufung als Lobbyisten, sie wollen „auf Augenhöhe“ mit dem Staat agieren > „Kirchenrepublik Deutschland“ von C. Frerk, Alibri Verlag

Indoktrination in Krippen und Kindergärten auf Kosten der Allgemeinheit
Christentum

Kindergärten und Krippen in kirchlicher Trägerschaft werden zu über 90% aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.

Alleinvertretungsanspruch für Wertedefinition
Christentum, Judentum, Islam

Jede monotheistische Religion und viele andere beanspruchen für sich die Deutungshoheit über Werte – was für ein totaler Unsinn!

Kirchenfinanzen
Christentum

Trotz völlig intransparenten, jedoch gewaltigen Vermögen der Kirchen, lassen diese sich aus allg. Steuergeldern weiter subsidieren > „Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland“ von C. Frerk, Alibri Verlag

Zuschüsse zu Kirchentagen
Christentum

Im Allgemeinen werden die Kirchentage zu weit über 50% aus allg. Steuerzuschüssen finanziert und zwar ohne Nachweis über die Mittelverwendung

Gottesbezug in Verfassungen
Christentum

Ein säkularer Staat, der zu Neutralität gegenüber Religionen und Weltanschauungen verpflichtet ist, sollte keinen Gottesbezug in seiner Verfassung haben. In einigen Bundesländern ohne diesen Gottesbezug wird kirchenseitig versucht, diesen wieder einzubringen

Überproportionale Repräsentanz in Rundfunk- und Ethikräten
Christentum, Islam

Die christlichen Kirchen stellen  einen überproportionalen Anteil in diesem Gremium, D.I.T.I.B. versucht mehr Einfluss zu erhalten

Schächten
Judentum, Islam

Erlaubnis des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz für die jüdische und muslimische Bevölkerung

Beschneidung
Judentum, Islam

Als Tradition verkauft, bildet die Beschneidung doch nur die Erlaubnis des Verstoßes gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit

Sterbehilfe
Christentum

Obwohl 80% der Bevölkerung der BRD für die Lockerung der Bestimmungen zur Sterbehilfe waren, wurde nach kirchlichen Vorgaben eine Verschärfung vorgenommen

Steuerbefreiungen
Christentum

Die Kirche zahlt keine Einkommensteuer bzw. keine Körperschaftssteuer, keine Erbschaftssteuer, keine Schenkungssteuer, keine Gewerbesteuer, keine Grundsteuer, keine Grunderwerbssteuer, keine Umsatzsteuer, keine Kapitalertragssteuer, keinen Solidaritätszuschlag, keine Gebühren für Grundbucheinträge, und sie ist von Justizkosten bzw. Gerichtsgebühren sowie von Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren befreit 

> http://stop-kirchensubventionen.de

Einzug der Kirchensteuer durch das Finanzamt
Christentum

Der Einzug der Kirchensteuer erfolgt aufgrund staatlicher Gesetze, meist durch die Finanzämter. Damit das möglich wird, sind alle BürgerInnen kraft staatlicher Gesetze gezwungen, ihr Bekenntnis den Gemeindebehörden, dem Finanzamt und dem Arbeitgeber zu offenbaren. Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Darum ist der Zwang der Bekanntgabe des eigenen Bekenntnisses, wie ihn sämtliche Kirchensteuergesetze der Länder vorschreiben, verfassungswidrig

Lärmbelästigung durch Glockengeläute und Minarett-Durchsagen
Christentum, Islam

Öffentliche Erinnerungen und Aufrufe zur religiösen Einkehr erscheinen uns obsolet

Ausbreitung evangelikaler Gruppen
Christentum

Fundamentalistische Gruppierungen aus den USA versuchen sich hierzulandezu etablieren und ihren Einfluss – spendenfinanziert – zu erweitern

Wohlfahrtswesen / Arbeitsrecht
Christentum

Das kircheneigene Arbeitsrecht, welches z.B. kein Streikrecht  kennt. Homophile, Geschiedene und Religionsfreie werden in der freien Berufswahl und -ausübung massiv benachteiligt

Taufe
Christentum

Die Taufe, eine religiöse Zeremonie, bildet die Rechtsgrundlage für den Einzug der Kirchensteuer und begründet so Rechtswirkungen für den bürgerlichen Bereich. Auch dies widerspricht den Freiheitsrechten des Artikel 4 GG

Religionsunterricht
Christentum, Islam

Der Religionsunterricht ist versetzungsrelevantes ordentliches Unterrichtsfach. Die erklärungsbedürftige Nichtteilnahme verpflichtet mancherorts zur Teilnahme an einem Ethikunterricht: Die Kirchen wirken entscheidend bei der Ausbildung, Anstellung und Entlassung jener Lehrkräfte mit, die für den Religionsunterricht vorgesehen sind (missio canonica). Der Religionsunterricht wird insbesondere an Berufs- und Realschulen sowie Gymnasien vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert.

Diese Beispiele lassen sich erweitern und vertiefen. Sie machen deutlich, wie mächtig die religiösen Institutionen, die Kirchen, in unserer Gesellschaft noch immer sind. Und dies, obwohl die Kirchen trotz aller Privilegien sowie der rechtlichen und finanziellen Hilfe des Staates seit Jahrzehnten laufend an Einfluß verloren haben.

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